Also ich dachte, da haben einige hier mehr Ahnung.
Die Rückkehrwilligkeit muß nachgewiesen werden.
Diese erreicht man nicht durch Nachweis eines Mietvertrages oder einer schnell eingezahlen hohen Summe auf dem Bankkonto.
Wichtig:
Feste Arbeit und laufendes Einkommen. Ist das nicht vorhanden, gibt es kein Visum.
Alles was du wissen mußt, findest du auf der Seite der österreichischen Botschaft in Kiev:
https://www.bmeia.gv.at/botschaft/kiew/ratgeber/reisen-nach-oesterreich/visa/erf... Doch Vorsicht, die Botschaft warnt vor folgendem:
Zitat:Vor der Inanspruchnahme von Visaagenturen, die hohe Summen für die Hilfestellung bei der Erlangung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidrigen Praktiken verbunden sind. Dem Visawerber droht die Ablehnung seines Visumantrages sowie die Versagung eines Visums auch an allen übrigen Botschaften aus dem Schengenraum.
Zitat:Internet-Bekanntschaften: Es wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (vor allem weibliche Internetbekanntschaften) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass für den Erhalt eines Visums ein hoher Geldbetrag vorgewiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Selbstverständlich geht auch eine elekronische Verpflichtungserklärung. Mehr dazu hier:
https://www.bmeia.gv.at/botschaft/kiew/ratgeber/reisen-nach-oesterreich/visa/ele... Ich warne jedoch davor, wenn du die "Gute" nicht persönlich kennst oder deren Absichten.
Da haben schon einige Lehrgeld bezahlt.
location schrieb on 04. April 2016 um 20:48:
2) wohnhaft bei den Eltern
Ist alleine kein Ablehnungsgrund.
Also liebe Internetgemeinde:
Solche Antworten erwarte ich von euch und nicht irgendwelche sinnlosen Antworten, die den Hilfesuchenden nicht weiterbringen.