Es ist doch unglaublich ................ Kaffeefahrten sind berüchtigt für den Ramsch, den gewiefte Verkäufer an die reiselustige Gesellschaft verhökern. Da werden völlig überteuerte Kamelhaardecken oder Wunderpillen mit Erfolg an den Mann und die Frau gebracht. Trotz wiederholter Enthüllungsberichte gibt es aber offenbar immer noch genügend Gutgläubige, die auf die Tricks der Kaffeefahrt-Veranstalter reinfallen. Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor einer neuen Masche. Demnach setzen die Veranstalter jetzt auf den Verkauf von Reisen und haben einen Weg gefunden, ihre Kunden schnell abzukassieren.
Gewinnversprechen locken in die Falle
Laut den Verbraucherschützern ködern die Veranstalter mit Gewinnversprechen ihre Kundschaft. Monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe locken die potentiellen Opfer in die Busse. Die Fahrten ins Grüne lohnen sich für die Veranstalter. Polizist und Kaffefahrtexperte Bernhard Stitz bezifferte in der ZDF-Show "Markus Lanz" bereits 2009
das monatliche Einkommen von Kaffeefahrt-Betrügern auf rund 50.000 Euro. Jetzt haben die Anbieter beim Verkauf von Reisen einen neuen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen. Und das auch dann, wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wurde: Sie kassieren einfache saftige Abschluss- und Beratungsgebühren, die sofort fällig werden.
Verkäufer rüsten technisch auf
So müssen die Reisenden bereits während der Verkaufsveranstaltung eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zahlen. Die beträgt zwischen 50 und 60 Euro. Wer kein Bargeld dabei hat, muss mit Karte zahlen. Denn die Verkäufer haben mit mobilen EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet. Die Reise können Verbraucher zwar kostenfrei widerrufen. Doch auf der Beratungsgebühr bleibt er meist sitzen. Denn einen Nachweis über den gezahlten Betrag gibt es nicht. Auch ist der Zahlungsempfänger meist unbekannt, von dem der Geneppte den Betrag zurückfordern könnte. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.
Laut der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt müssen Bürger eine derartige Service- und Beratungsgebühr für den Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten allerdings nicht zahlen. Wer sich auf die Kartenzahlung dennoch einlässt, sollte genau prüfen, welcher Betrag vom Konto eingezogen wird. Der entsprechende Einziehungsbeleg sollte auf jeden Fall verlangt werden. In jeder anderen Verkaufseinrichtung ist das bei Zahlung mit EC-Karte selbstverständlich und ohne besondere Aufforderung Alltag, erklären die Verbraucherschützer.
Auf seriöse Anbieter setzen
Generell sollten Bürger lieber auf die vermeintlichen Annehmlichkeiten einer Kaffefahrt verzichten. Eine Reise kann jeder mit wenigen Klicks im Internet buchen - das ist meist die günstigste Variante. Wer auf persönliche Beratung vor Ort Wert legt, geht ganz klassisch ins Reisebüro. Hier gibt es auf alle Fälle gleichwertige Angebote. Und einen vollwertigen Reisevertrag, der die konkreten Leistungen und bereits gezahlten Beträge festhält. Beratungsgebühren werden hier nicht fällig.
Quelle:
http://wirtschaft.t-online.de/kaffeefahrten-verbraucherschuetzer-warnen-vor-neue...