Gut, Gemäß den §§ 207a und 207b des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) sowie § 184b des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) stellen das Ansehen und der Besitz von kinderpornografischem Material schwere Straftaten dar, die mit mehrjährigen Freiheitsstrafen sowie finanziellen Sanktionen geahndet werden.
Um die Situation durch eine außergerichtliche Einigung zu regeln, werden Sie gebeten, ein handschriftliches Schreiben zu erstellen, in dem Sie Folgendes schreiben:
„Ich, der Unterzeichnende [Vor- und Nachname], akzeptiere die außergerichtliche Einigung und erkläre mich damit einverstanden, den Betrag von 12.850 € zu begleichen.“
Bitte tragen Sie Ihren vollständigen Namen, das Datum ein und unterschreiben Sie das Dokument am Ende.
Der Brief muss auf elektronischem Wege übermittelt werden:
• entweder per Scan,
• oder, falls nicht möglich, per lesbarem Foto des handschriftlichen Dokuments.
Sobald Ihre handschriftliche Erklärung eingegangen ist, werden Ihnen die Bankverbindungsdaten zur Durchführung der Zahlung mitgeteilt.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort erfolgen, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Haftbefehl wird bis zum Prozess erlassen, und der Fall wird in Deutschland öffentlich gemacht, um jegliche Wiederholungstat abzuschrecken. Ihre Angehörigen sowie Ihre Geschäftspartner werden darüber informiert.
Mit streng professionellen Grüßen.
GESICHERTER KANAL – Beispieltext
Europol – Bundespolizei Berlin – Österreichisches Innenministerium