Nur noch zur Ergänzung:
Es bestehen Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag (normalerweise nicht zurückzurufen!), sowie (logisch!) Überweisung!
Siehe:
https://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html Für die Durchsetzung von Geldforderungen gegen einen Schuldner gibt es in Deutschland (und einigen anderen Ländern) das gerichtliche Mahnverfahren.
D.h., Mahnbescheid kaufen und ausfüllen, oder im Internet ausfüllen und ausdrucken.
Z.B. hier:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4962042-1316871972106&Comm... Mit dem ausgefüllten Mahnbescheid zur zuständigen Stelle gehen und einreichen. In der Regel ist es das Amtsgericht, das (bei Privatleuten) für den Wohnort des
Gläubigers zuständig ist.
Vorsicht!!!! Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist!!!!!
Die Prüfung erfolgt erst bei Wiederspruch!
Alle Forderungen, die (hoffentlich bei keinem von uns!) eintreffen, sollten auf einem solchen Mahnbescheid beruhen (alles andere ist Blödsinn, vgl. Antwort #17).
Einige Anbieter von "Mehrwertdiensten" haben schon mit der Antragstellung Probleme (wie z.B. Lebenscheck.com und ähnlich dubiose Anbieter), denn sie können nur versuchen, Druck auf den angeblichen Schuldner ausüben, haben alllerdings keinerlei rechtliche Handhabe, da sehr häufig Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, bzw. diese nicht klar erkennbar sind (dazu gehört häufig auch der angebliche Vertragsschluß durch Minderjährige).
Bei einigen Anbietern wurde das auch schon gerichtlich festgestellt, egal welche Schreiben von denen eintreffen (Google ist mein bester Freund.......

) (auch ich war schon durch meine minderjährige Tochter und ihr Handy von einer solchen "Attacke" betroffen).
Sollte ein Mahnbescheid vom
Gericht eintreffen, bitte nicht liegen lassen und hoffen, es erledigt sich von alleine, sonst steht der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür!
Im gerichtlichen Mahnbescheid gibt es die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube 4 Wochen) Wiederspruch gegen die Forderung einzulegen.
Dieser Wiederspruch wird dann geprüft und im Zweifel eine gerichtliche Klärung (Verhandlung beim Amtsgericht) angeordnet (alles in Kurzfassung, ausführliche Informationen im Internet).
In diesen Verhandlungen besteht üblicherweise kein Anwaltszwang, sollte man sich aber über die Rechtmäßigkeit der Forderung im Unklaren sein, bzw. sollte man überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, ist ein Anwalt anzuraten.
Falls sich jemand für das Thema interessiert, hier finden sich einige (

) deutsche Gesetze im Internet:
https://www.gesetze-im-internet.de/ In diesem Fall würde ich mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anfangen und mit der ZPO (Zivilprozessordnung) weitermachen......
Auch ich versuche schon einige Zeit "Außenstände" einzutreiben........
Sollte sich nun jemand wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen:
Beitrag bitte wieder löschen, ich habe hoffentlich vorsichtig genug formuliert....