@ Uli Es gibt noch ein youtube-Video von Katja Günther: Und wieder Anwältin Katja Günther (Akte 08/39 v. 23.09.2008)
Und hier ein Artikel: Dienstag, 25. August 2009
Abofallen: Abmahn-Anwältin Katja Günther verurteilt
Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wurde vom Amtsgericht Karlsruhe dazu verurteilt, dem Opfer eines Internet-Abzockers, in dessen Namen sie Geld eintreiben wollte, Schadensersatz zu zahlen.
Der Kläger sollte die Rechnung eines "Geburtstags-Archivs" bezahlen, zu dessen kostenpflichtigen Angebot er sich angemeldet haben sollte. Gemeinsam mit seinem Anwalt Benedikt Klas ließ er es aber auf eine Klärung des Falles vor Gericht ankommen.
Das Karlsruher Gericht stellte dabei bereits fest, dass die Abo-Rechnung nichtig ist. In der Urteilsbegründung stellte der zuständige Richter sogar klar, dass die fragliche Webseite ersichtlich darauf angelegt sei, Anwender hinsichtlich der entstehenden Kosten zu täuschen.
Nachdem dieses Urteil gefällt war, reichte Klas Klage gegen Günther ein. Er berief sich dabei auf eine weitere Aussage des Gerichtes, dass die Anwältin selbst nicht einmal davon ausgehe, dass die von ihr durchzusetzenden Forderungen korrekt wären.
Darauf hätte die mehrfache Rücknahme von Forderungen hingedeutet, wenn die Betroffenen auch nur damit drohten, mit der Sache vor Gericht zu gehen. Wie das Gericht nun weiter ausführte, sei davon auszugehen, dass Günther Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet habe.
Sie wurde deshalb dazu verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Noch ein weiterer Artikel: Dienstag, August 25, 2009 18:05
Katja Günther: Urteil gegen Inkasso-Anwältin mit Signalwirkung
Amtsgericht Karlsruhe erkennt auf Beihilfe zu versuchtem Betrug
Seit gut vier Jahren machten Abzocker mit Abo-Fallen das Internet unsicher. Die Täter stellten eine Website ins Netz, auf der sie Dienstleistungen, wie etwa Routenplaner, Computerprogramme, IQ-Tests oder Horoskope, anböten. Um solche Dienste nutzen zu können, solle man “nur” seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben. Dass die Nutzung kostenpflichtig sei, versteckten die Betreiber im Kleingedruckten, im Fließtext oder in ihren AGB, berichtete die Augsburger Allgemeine in ihrer Online-Ausgabe vom 25.08.2009:
Tag für Tag fielen Tausende Menschen auf diese Masche herein. Und wer die fragwürdigen Rechnungen nicht bezahle, werde unter Druck gesetzt. Erst komme die Rechnung, dann folgten Mahnungen, schließlich flatterten Droh-Briefe von Inkasso-Firmen und Inkasso-Anwälten ins Haus.
Ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe sei auf die Website “geburtstags-infos.de” hereingefallen. Der Mann habe sich geweigert zu bezahlen - nachdem er Post von der Inkasso-Anwältin bekommen habe, sei er zusammen mit seinem Rechtsanwalt zum Gegenangriff übergegangen und habe diese auf Schadensersatz verklagt.
Das Amtsgericht Karlsruhe habe dem Mann nun Recht gegeben. Die Richterin sei zum Schluss gekommen, dass die Geburtstags-Site wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises offensichtlich darauf ausgelegt sei, “Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”. Daher gebe es keinen Vertrag zwischen den Websitebetreibern und dem Opfer - und damit auch keine Zahlungspflicht.
Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versucht habe, bei dem Opfer Geld einzutreiben, sei für das Amtsgericht “Beihilfe zu einem versuchten Betrug”. Sie müsse dem Betroffenen daher Schadensersatz bezahlen.
Quelle: Augsburger Allgemeine, 25.08.2009
Originalartikel: Abzocke im Internet
Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen
25.08.2009 14:49 Uhr
Abzocker im Internet sind eine Plage. Doch jetzt hat ein Gericht ein Machtwort gesprochen: Eine Anwältin, die für einen dubiosen Dienst Geld eintreiben wollte, muss ihrem Opfer Schadensersatz bezahlen.
Seit gut vier Jahren machen Abzocker mit Abo-Fallen das Internet unsicher. Der Trick: Die Täter stellen eine Webseite ins Netz, auf der sie Dienstleistungen - Routenplaner, Computerprogramme, IQ-Tests, Horoskope und anderes - anbieten. Um den Dienst nutzen zu können, soll man "nur" seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben.
Dass die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, verstecken die Betreiber im Kleingedruckten, im Fließtext oder in ihren AGB.
Tag für Tag fallen tausende Menschen auf die Masche herein. Und wer die fragwürdigen Rechnungen nicht bezahlt, wird unter Druck gesetzt. Erst kommt die Rechnung, dann folgen Mahnungen, schließlich flattern Droh-Briefe von Inkasso-Firmen und Inkasso-Anwälten ins Haus.
Obwohl Verbraucherzentralen einhellig raten, in solchen Fällen trotzdem nicht zu bezahlen, knicken viele Betroffene ein: Unter dem Druck des "Inkasso-Stalkings" überweisen sie die geforderten Summen.
Nicht so ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe. Der Mann war auf die Seite geburtstags-infos.de hereingefallen. Er weigerte sich zu bezahlen, bekam Post von einer Inkasso-Anwältin - und ging zusammen mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Klas zum Gegenangriff über: Er verklagte die Inkasso-Anwältin auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht Karlsruhe gab dem Mann Recht. Die Richterin kam zum Schluss, dass die Geburtstags-Seite wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises offensichtlich darauf ausgelegt sei, "Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Daher gebe es keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer - und damit auch keine Zahlungspflicht.
Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 - Az. 9 O 93/09) als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug". Sie müsse dem Betroffenen daher Schadensersatz bezahlen - nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin auferlegt.
Der erfolgreiche Anwalt Benedikt Klas sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: "Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen", sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.
Der nächsten Prozess gegen Internet-Abzocker steht für Anwalt Klas übrigens schon an. Anfang September geht er direkt gegen eine Firma vor, die Verbraucher im Internet abzocken wollte.