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Sehr heißes Thema (Mehr als 25 Antworten) Einreisevisum (Gelesen: 22236 mal)
 
Bluewolf
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Re: Einreisevisum
Antwort #30 - 26. April 2010 um 18:25
 
Hinweis:
Seit April 2010 wurden die Einreisebestimmungen vereinfacht. O.g. Vorbedingungen gelten zwar nach wie vor (Termin, Interview, Verpflichtungserklärung bzw. Sicherheit hinterlegen usw.), bei hinreichender Begründung sind aber sogar 180 Tages Visa für multiple Einreise nun durchaus "einfach" machbar. Z.B. das Mädel wohnt weit von einer Botschaft entfernt, man kann frühere Besuche/ Gegenbesuche nachweisen, es besteht inzwischen eine dauerhafte Beziehung etc. Das Beste: es werden ähnlich wie in Deutschland biometrische Daten erfasst, so z.B. alle Fingerabdrücke (also normalerweise 10, aber es soll ja Ausnahmen geben^^). Mit diesen Daten ist dann ein späterer persönlicher Besuch zwecks Verlängerung des Viums nicht mehr zwingend nötig.

Einzelheiten dazu auf der Seite der deutschen Botschaft.

Grüße
Blue
  
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rums bums
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Re: Einreisevisum
Antwort #31 - 03. August 2010 um 11:40
 
Hallo 
Ich bin total verliebt in eine Russin aus Rostov!Ich möchte sie gerne einladen nur ich bin arbeitslos im moment und wollte mal wissen ob es überhaupt geht wegen der Verpflichtungserklärung?
Muß man dafür arbeiten oder geht es auch so?Und bekommt man das Visa gleich für 30 Tage?Ich könnte ca 1500 Euro nachweisen reicht das an Geld?
  
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Razor Buzz
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Servus

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Re: Einreisevisum
Antwort #32 - 03. August 2010 um 12:02
 
@ rums bums


Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde ist normalerweise eine Bonitätsprüfung des Verpflichtungserklärenden erforderlich.

Es soll aber auch Ausländerämter geben, die das nicht so eng sehen.


Man sollte sich allerdings vor der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung fragen, ob man den "worst case" finanziell verkraften kann.

Ist ja nicht unbedingt nützlich, wenn man nach dem "Besuch" der vermeintlichen Traumfrau ein paar Jährchen für die aufgelaufenen Kosten malochen soll.  Zwinkernd



Zitat:

Umfang der Verpflichtung
Mit der Abgabe dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle der Bundesrepublik Deutschland durch den Aufenthalt des Gastes entstehenden Kosten aufzukommen. Alle öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, sind von Ihnen zu erstatten. 
Die Verpflichtung umfasst insbesondere:

- die Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens (§ 68 Abs. 1 AufenthG),

- die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (§ 68 Abs. 1 AufenthG),

- die Aufwendungen für die Rückreise und im Falle einer nicht fristgemäßen freiwilligen Ausreise sowie auch die Kosten einer Abschiebung (§ 66 Abs. 2 AufenthG).

Die aus dieser Erklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich auf den gesamten Aufenthalt, auch auf die Zeiträume des illegalen Aufenthalts. Die Verpflichtung endet mit dem vorgesehenen Gesamtaufenthalt oder wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.

« Zuletzt geändert: 03. August 2010 um 12:08 von Razor Buzz »  
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Re: Einreisevisum
Antwort #33 - 03. August 2010 um 14:19
 
@ rums bums

willst du sie nicht, erst mal hier rein stellen, damit man prüfen kann ob sie dich auch nicht betrügen will ???
  
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Voortrekker
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Re: Einreisevisum
Antwort #34 - 29. Juni 2021 um 14:41
 
.... bevor ich den Link poste und er dann selbst übersetzt werden muß .... gleich die deutsche Übersetzung.

USA stellen konsularische Dienste zum 01.08.21 in Moskau ein.

  

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