· Grundsätzlich muss jeder Antrag auf Erteilung eines Visums persönlich gestellt
werden.
· Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen wollen, sind die Anträge gleichzeitig
zu stellen (Termine sind entsprechend zusammenhängend zu beantragen).
· Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gespräch. Einzelpersonen, die später als 1
Stunde und Gruppen, die später als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin
vorsprechen, können nicht mehr vorgelassen werden und müssen einen neuen
Termin vereinbaren.
· Gehen Sie bitte nur zu dem Schalter, an dem Sie einen Termin haben.
· Die Begleitung durch andere Personen ist nur in Ausnahmefällen und nach
vorheriger Anmeldung bei der Terminvergabe gestattet.
· Die Anträge sind lückenlos ausgefüllt und mit vollständigen Unterlagen versehen
vorzulegen. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht
bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der
Terminvergabe vereinbart werden.
· Geben Sie am Schalter alle Unterlagen und Dokumente ab, die Sie für den Antrag
bei sich haben. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine
Geldscheine befinden; dies wird als Bestechungsversuch gewertet und führt zur
Ablehnung des Visumsantrags.
· Schaltergespräch: Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie
vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie
bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
· Im Allgemeinen wird die Vorlage der in den jeweiligen Merkblättern aufgeführten
Unterlagen ausreichen. Wenn im Einzelfall entstehende Fragen betreffend den
Reisezweck, die Rückkehrwilligkeit und/oder ausreichende finanzielle Mittel
anderweitig nicht geklärt werden können, müssen wir Sie unter Umständen um
Vorlage weiterer (über die im Merkblatt aufgelisteten hinausgehenden) Unterlagen
bitten oder einzelne Reisende zur (nochmaligen) persönlichen Vorsprache in die
Visastelle einladen.
· Sollten Sie aufgefordert werden Unterlagen per Fax nachzureichen, achten Sie bitte
darauf, die Bearbeitungsnummer deutlich sichtbar auf den Unterlagen zu
Adresse: Telefon:
Leninski Prospekt 95 A +7 (495) 933 43 11
119 313 M o s k a u Telefax:
Russische Föderation +7 (495) 936 21 43
Telefonische Terminvereinbarung über
Firma Teleperformance:
Tel: (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38
(gebührenpflichtiger Anruf)
E-Mail: germanrk@aha.ru
Homepage:
www.moskau.diplo.de IV.IX
vermerken. Unterlagen, die unaufgefordert oder ohne Bearbeitungsnummer gefaxt
werden, können Ihrem Antrag nicht zugeordnet werden.
· Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen
zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Verbot der Einreise
nach Deutschland (und damit auch in die anderen Schengen-Staaten) führen.
· Die Gebühr für das Visum ist sofort bei Antragstellung bar und in Rubeln am
Kassenschalter in der Visastelle der Botschaft zu bezahlen.
· Entscheidung über das Visum: Die Mitarbeiter am Schalter entscheiden nicht
selbst darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren
Visumsantrag obliegt in jedem Fall deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.
· Bearbeitungszeit: Über den Visumsantrag wird in der Regel innerhalb von drei
Arbeitstagen ab Antragstellung entschieden. Beispiel: Sie reichen am Montag den
Antrag ein und können am Donnerstag in der Passausgabe vorsprechen.
· Kontrollieren Sie bitte die Daten des Visums sofort nach Erhalt. Stimmen die
Daten der Geltungsdauer (Gültigkeitszeitraum), der Nutzungsdauer
(Aufenthaltstage) und die Anzahl der Einreisen? Ist ggfs. das Visum für das
mitreisende Kind im Pass enthalten? Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht
werden in Fällen, in denen unvollständige oder falsche Daten im Visum zu einer
Reiseverzögerung führen.
· Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen
Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen
entsprechende Erkenntnisse ergeben.
· Minderjähriges Kind:
· Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
unterschrieben wird. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres benötigt das Kind in
jedem Fall einen eigenen Reisepass (unabhängig davon, ob es weiterhin im Pass
seiner Eltern eingetragen ist). Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend
benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung derjenigen
Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in der
Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind
genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum). Aus ihr muss
weiterhin hervorgehen, dass
- die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach
Deutschland und in andere Schengen-Staaten zustimmen,
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird
- das Kind entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist
anzugeben) reisen soll.
Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist
eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums
beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
· Krankenversicherung:
· Zur Beantragung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich, die
nachweislich für den gesamten Besuchszeitraum für alle Schengen-Staaten gültig
sein und eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen muss. Dies ist auch dann
der Fall, wenn sich der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu
übernehmen. Die Reisekrankenversicherung kann sowohl in Deutschland als auch
in der Russischen Föderation abgeschlossen werden. In jedem Fall müssen aus
der vorgelegten Police der Versicherungsnehmer, der Gültigkeitszeitraum, der
Gültigkeitsbereich (Schengen-Staaten!) und die Mindestdeckungssumme
zweifelsfrei hervorgehen; Angaben wie „Tarif 123“ sind nicht ausreichend.
· Passfotos:
· Es müssen 3 aktuelle identische Passfotos in der Größe 45 Millimeter x 35
Millimeter vorgelegt werden. Die Fotos müssen die Person in einer
Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
Eine Fotomustertafel finden Sie unter folgendem Link:
https://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/ru/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbl... · Pass: Ihr Pass muss unterschrieben und nach Ablauf der beantragten
Gültigkeitsdauer Ihres Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
· Die Botschaft weist auf die Zuständigkeitsregelungen im Rahmen des
Schengener Durchführungsübereinkommens hin:
- Folgende Staaten gehören dem Schengenraum an: Belgien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik und Ungarn
- Personen, die mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten, müssen das
Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem sie sich
überwiegend aufzuhalten beabsichtigen.
- Lässt sich kein eindeutiger Aufenthaltsschwerpunkt ausmachen, ist das Visum
bei der Vertretung des Schengen-Staates zu beantragen, der zuerst bereist
werden soll.