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Sehr heißes Thema (Mehr als 25 Antworten) Einreisevisum (Gelesen: 21130 mal)
 
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Abgeschlafft und ausgepufft!!

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Einreisevisum
11. Januar 2009 um 18:22
 



Wie bekommt eine Russin ein Einreisevisum?
Die Möglichkeiten werden hier aufgezeigt.


#1 ---> Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren
#1 ---> Besuchsreise mit/ohne Verpflichtungserklärung (Bitte genau lesen)!!!
#2 ---> Tourist ohne Reisebüro
« Zuletzt geändert: 11. Januar 2009 um 18:46 von Webmaster »  
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Abgeschlafft und ausgepufft!!

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Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren
Antwort #1 - 11. Januar 2009 um 18:40
 
· Grundsätzlich muss jeder Antrag auf Erteilung eines Visums persönlich gestellt
werden.
· Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen wollen, sind die Anträge gleichzeitig
zu stellen (Termine sind entsprechend zusammenhängend zu beantragen).
· Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gespräch. Einzelpersonen, die später als 1
Stunde und Gruppen, die später als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin
vorsprechen, können nicht mehr vorgelassen werden und müssen einen neuen
Termin vereinbaren.
· Gehen Sie bitte nur zu dem Schalter, an dem Sie einen Termin haben.
· Die Begleitung durch andere Personen ist nur in Ausnahmefällen und nach
vorheriger Anmeldung bei der Terminvergabe gestattet.

· Die Anträge sind lückenlos ausgefüllt und mit vollständigen Unterlagen versehen
vorzulegen. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht
bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der
Terminvergabe vereinbart werden.
· Geben Sie am Schalter alle Unterlagen und Dokumente ab, die Sie für den Antrag
bei sich haben. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine
Geldscheine befinden; dies wird als Bestechungsversuch gewertet und führt zur
Ablehnung des Visumsantrags.
· Schaltergespräch: Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie
vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie
bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
· Im Allgemeinen wird die Vorlage der in den jeweiligen Merkblättern aufgeführten
Unterlagen ausreichen. Wenn im Einzelfall entstehende Fragen betreffend den
Reisezweck, die Rückkehrwilligkeit und/oder ausreichende finanzielle Mittel
anderweitig nicht geklärt werden können, müssen wir Sie unter Umständen um
Vorlage weiterer (über die im Merkblatt aufgelisteten hinausgehenden) Unterlagen
bitten oder einzelne Reisende zur (nochmaligen) persönlichen Vorsprache in die
Visastelle einladen.
· Sollten Sie aufgefordert werden Unterlagen per Fax nachzureichen, achten Sie bitte
darauf, die Bearbeitungsnummer deutlich sichtbar auf den Unterlagen zu
Adresse: Telefon:
Leninski Prospekt 95 A +7 (495) 933 43 11
119 313 M o s k a u Telefax:
Russische Föderation +7 (495) 936 21 43
Telefonische Terminvereinbarung über
Firma Teleperformance:
Tel: (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38
(gebührenpflichtiger Anruf)
E-Mail: germanrk@aha.ru
Homepage:
www.moskau.diplo.de
IV.IX
vermerken. Unterlagen, die unaufgefordert oder ohne Bearbeitungsnummer gefaxt
werden, können Ihrem Antrag nicht zugeordnet werden.
· Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen
zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Verbot der Einreise
nach Deutschland (und damit auch in die anderen Schengen-Staaten) führen.

· Die Gebühr für das Visum ist sofort bei Antragstellung bar und in Rubeln am
Kassenschalter in der Visastelle der Botschaft zu bezahlen.
· Entscheidung über das Visum: Die Mitarbeiter am Schalter entscheiden nicht
selbst darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren
Visumsantrag obliegt in jedem Fall deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.
· Bearbeitungszeit: Über den Visumsantrag wird in der Regel innerhalb von drei
Arbeitstagen ab Antragstellung entschieden. Beispiel: Sie reichen am Montag den
Antrag ein und können am Donnerstag in der Passausgabe vorsprechen.

· Kontrollieren Sie bitte die Daten des Visums sofort nach Erhalt. Stimmen die
Daten der Geltungsdauer (Gültigkeitszeitraum), der Nutzungsdauer
(Aufenthaltstage) und die Anzahl der Einreisen? Ist ggfs. das Visum für das
mitreisende Kind im Pass enthalten? Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht
werden in Fällen, in denen unvollständige oder falsche Daten im Visum zu einer
Reiseverzögerung führen.
· Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen
Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen
entsprechende Erkenntnisse ergeben.

· Minderjähriges Kind:
· Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
unterschrieben wird. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres benötigt das Kind in
jedem Fall einen eigenen Reisepass (unabhängig davon, ob es weiterhin im Pass
seiner Eltern eingetragen ist). Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend
benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung derjenigen
Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in der
Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind
genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum). Aus ihr muss
weiterhin hervorgehen, dass
- die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach
Deutschland und in andere Schengen-Staaten zustimmen,
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird
- das Kind entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist
anzugeben) reisen soll.
Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist
eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums
beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
· Krankenversicherung:
· Zur Beantragung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich, die
nachweislich für den gesamten Besuchszeitraum für alle Schengen-Staaten gültig
sein und eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen muss. Dies ist auch dann
der Fall, wenn sich der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu
übernehmen. Die Reisekrankenversicherung kann sowohl in Deutschland als auch
in der Russischen Föderation abgeschlossen werden. In jedem Fall müssen aus
der vorgelegten Police der Versicherungsnehmer, der Gültigkeitszeitraum, der
Gültigkeitsbereich (Schengen-Staaten!) und die Mindestdeckungssumme
zweifelsfrei hervorgehen; Angaben wie „Tarif 123“ sind nicht ausreichend.
· Passfotos:
· Es müssen 3 aktuelle identische Passfotos in der Größe 45 Millimeter x 35
Millimeter vorgelegt werden. Die Fotos müssen die Person in einer
Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
Eine Fotomustertafel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/ru/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...
· Pass: Ihr Pass muss unterschrieben und nach Ablauf der beantragten
Gültigkeitsdauer Ihres Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
· Die Botschaft weist auf die Zuständigkeitsregelungen im Rahmen des
Schengener Durchführungsübereinkommens hin:
- Folgende Staaten gehören dem Schengenraum an: Belgien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik und Ungarn
- Personen, die mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten, müssen das
Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem sie sich
überwiegend aufzuhalten beabsichtigen.
- Lässt sich kein eindeutiger Aufenthaltsschwerpunkt ausmachen, ist das Visum
bei der Vertretung des Schengen-Staates zu beantragen, der zuerst bereist
werden soll.
« Zuletzt geändert: 11. Januar 2009 um 18:45 von Webmaster »  
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Merkblatt für Besuchsreisen nach Deutschland
Antwort #2 - 11. Januar 2009 um 18:23
 
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Ihren Auslandspass und eine Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten
· Ihren Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite mit der
Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten
Auslandspässe
· zwei ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines
Schengen-Visums (auch auf der Homepage der Botschaft www.moskau.diplo.de
erhältlich) mit aktuellen aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das
Visum
· eine eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG (auch auf der
Homepage erhältlich)
· eine Krankenversicherung (Original und eine Kopie), die nachweislich für den
gesamten Besuchszeitraum für alle Schengen-Staaten gültig sein und eine
Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich
der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu übernehmen.
· In der Regel ist eine förmliche Verpflichtungserklärung (Original und einfache Kopie)
nicht älter als sechs Monate vorzulegen. Diese wird vom Gastgeber bei der
Ausländerbehörde, in deren Verwaltungsbezirk der Gastgeber lebt, abgegeben und
enthält eine Kostenübernahmegarantie gemäß den §§ 66 - 68 AufenthG. Diese
Verpflichtungserklärung dient der Glaubhaftmachung des Reisezwecks und im
Regelfall auch als Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts. Sofern der
Verpflichtungsgeber nicht mit dem Einlader identisch ist, ist weiterhin die Vorlage einer
formlosen Einladung zusammen mit einer Passkopie des tatsächlichen Einladers
erforderlich (bei nicht deutschen Einladern zusätzlich eine Kopie des deutschen
Aufenthaltstitels). Die Verpflichtungserklärung ist kein Finanzierungsnachweis für die
anfallenden Reisekosten. Aus diesem Grund muss der Antragsteller in jedem Fall
glaubhaft machen, dass er ausreichende Mittel für Hin- und Rückreise zur Verfügung
hat.
· Nachweis eigener finanzieller Mittel für die Bestreitung der Aufenthaltskosten, sofern
eine Verpflichtungserklärung ohne nachgewiesene Leistungsfähigkeit des
Verpflichtungsgebers bzw. keinerlei Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Der
Nachweis kann z.B. anhand von Kontoauszügen mit Kontobewegungen der letzten
Monate erfolgen, zusätzlich durch eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Die
Kopie einer Kreditkarte oder von Reiseschecks, die Vorlage von Bargeld oder eine
Quittung über den Umtausch von Rubeln in ausländische Währung sind alleine nicht
ausreichend. Richtwert ist hier ein frei verfügbarer Betrag in Höhe von 50 Euro je
Aufenthaltstag.
· Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, wie
Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und
Verdienstbescheinigung (im Original) und Vorlage des Arbeitsbuches (im Original mit
einfacher Kopie), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie),
Nachweis von Wohneigentum, Personenstandsurkunden (Heiratsurkunden,
Geburtsurkunden Ihrer Kinder), Ihnen in der Vergangenheit von den Schengenstaaten
erteilte Visa
· Für jedes minderjährige Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Sorgeberechtigten unterschrieben
wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in
der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
· Visagebühren: Euro 35,- in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs
Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden
und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe
vereinbart werden. Bitte beachten Sie unbedingt auch das Merkblatt „Allgemeine
Hinweise zum Visumsantragsverfahren“.
  
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Abgeschlafft und ausgepufft!!

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Merkblatt für die Beantragung von Visa für eine touristische Reise ohne Reisebüro
Antwort #3 - 11. Januar 2009 um 18:34
 
Wenn Sie sich als Tourist in Deutschland aufhalten möchten, reichen Sie bitte bei
Antragstellung folgende Unterlagen ein:
· Auslandspass und eine Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten
· Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite mit der
Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten
Auslandspässe
· Zwei ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines
Schengen-Visums (auch auf der Homepage der Botschaft www.moskau.diplo.de
erhältlich) mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das Visum.
· eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG (auch auf der Homepage
erhältlich)
· Nachweis über Ihr Reiseziel bzw. die Reiseroute
· Unterkunftsnachweis (Hotel oder Pension) in Form einer Fax-Bestätigung darüber, dass
die Unterkunft bereits bezahlt wurde
· Nachweis über das Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise; bei Bus- oder Flugreisen:
Angabe der Bus- bzw. Fluggesellschaft
· Eine für den gesamten Besuchszeitraum und für alle Schengenländer gültige
Krankenversicherung und eine Kopie dieses Dokuments. Sie muss eine
Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen.
· Finanzierung: es müssen bei Antragstellung pro Reise- bzw. Aufenthaltstag mindestens
50,- € nachgewiesen werden (durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung und
aktueller Kontoauszüge)
· Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, wie
Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung
(im Original) und Vorlage des Arbeitsbuches (im Original mit einfacher Kopie),
Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von
Wohneigentum, Personenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden Ihrer
Kinder)
· Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Sorgeberechtigten unterschrieben
wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in
Adresse: Telefon:
Leninski Prospekt 95 A +7 (495) 933 43 11
119 313 M o s k a u Telefax:
Russische Föderation +7 (495) 936 21 43
Telefonische Terminvereinbarung über
Firma Teleperformance:
Tel: (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38
(gebührenpflichtiger Anruf)
E-Mail: germanrk@aha.ru
Homepage:
www.moskau.diplo.de
IV.IIX
der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
· Die Visagebühr beträgt 35,- € zum jeweiligen Umrechnungskurs in Russischen Rubeln.
Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden
und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe
vereinbart werden. Bitte beachten Sie unbedingt auch das Merkblatt „Allgemeine
Hinweise zum Visumsantragsverfahren“.
« Zuletzt geändert: 11. Januar 2009 um 18:36 von Webmaster »  
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tom65
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Re: Einreisevisum
Antwort #4 - 18. Juli 2009 um 17:50
 
Habe eine frage .... 

kann eine frau ........ aus russland alleine ohne einladung von mir
mit einem toristenvisum einreisen .... !!!!

also ohne das ich eine einladung schicke ....???

danke in voraus
tom65
  
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Uli
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Re: Einreisevisum
Antwort #5 - 18. Juli 2009 um 18:05
 
@ tom65

Das kann jede Frau. Sie muss dann allerdings 50 Euro pro Reisetag vorweisen können (zur Motivation der Rückreisewilligkeit).
Wie das geht, kannst Du auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau nachlesen:

Smiley
  
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tom65
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Re: Einreisevisum
Antwort #6 - 18. Juli 2009 um 18:19
 
Uli schrieb on 18. Juli 2009 um 18:05:
@ tom65

Das kann jede Frau. Sie muss dann allerdings 50 Euro pro Reisetag vorweisen können (zur Motivation der Rückreisewilligkeit).
Wie das geht, kannst Du auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau nachlesen:

Smiley



.... schönen dank für die schnelle antwort...

sie schreibt mir das ... die benötigten papiere kosten ca. 325 usd.  .... !!!

geht wahrscheinlich doch nur um die kohle .... oder warum lässt 
sie sich nicht von mir einladen .

welch vor und nachteile gibt es bei einem eigenen toristenvisum oder einer einladung von mir ... 

sie schreibt sie brauch keine einladung von mir ...!!!

.... also ab 20€ .... die ich raustun soll .... verlange ich eigendlich schon eine stuhlprobe ...!

wie kann ich sie aus das reserve locken .???
« Zuletzt geändert: 18. Juli 2009 um 18:25 von »  
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Re: Einreisevisum
Antwort #7 - 18. Juli 2009 um 18:28
 
@ tom65

Die meisten Infos findest Du in den Antworten dieses Threads oder direkt auf der Homepage der deutschen Botschaft in Moskau.

325 US$ erscheint mir wieder ziemlich übertrieben. Das Visum selber kostet 35 Euro. Wenn man noch die Reise nach Moskau mitrechnet und den russischen Reisepass und medizinische Versicherung, dann geht der Preis schon hoch. Aber ob er tatsächlich so hoch geht, dass kann ich Dir leider nicht sagen

Allerdings könntest Du Ihr anbieten, den Flug mit einem E-Ticket zu übernehmen. Dazu wäre es aber sinnvoll, sie auch einzuladen.

Da sie sich nicht einladen lassen will, ist es entweder Vlad der Scammer, oder eine Frau, die sich eine Europarundreise sponsorn lassen will ohne dann tatsächlich bei Dir aufzuschlagen!
  
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tom65
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Re: Einreisevisum
Antwort #8 - 18. Juli 2009 um 18:44
 
naja ... dann werde ich ihr mal noch eiwenig auf den zahn fühlen... und da ich hier neu im forum bin ... ihre e-mail adresse habe ich schon auf der blackliste gefunden aber keine beiträge dazu ...! wo muss ich da schauen ...???

karinakarinamosc@yahoo.com

Received: from unknown (HELO www.007guard.com) (karinakarinamosc@85.13.197.26

die ip. adresse aus dem header habe ich verfolgt ..... und rausgefunden gesendet aus london  .... ihre stadt wie sie schreibt heisst ... anadyr .... 

ist das in irgendeiner form möglich .... !!!
  
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Servus

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Re: Einreisevisum
Antwort #9 - 18. Juli 2009 um 18:47
 
@ tom65

Poste bitte die Mails mit Headern und wenn möglich Bilder und zwar dort:

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« Zuletzt geändert: 18. Juli 2009 um 18:48 von Razor Buzz »  
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Re: Einreisevisum
Antwort #10 - 19. Juli 2009 um 10:58
 
Zitat:
naja ... dann werde ich ihr mal noch eiwenig auf den zahn fühlen... und da ich hier neu im forum bin ... ihre e-mail adresse habe ich schon auf der blackliste gefunden aber keine beiträge dazu ...! wo muss ich da schauen ...???

karinakarinamosc@yahoo.com

Received: from unknown (HELO www.007guard.com) (karinakarinamosc@85.13.197.26

die ip. adresse aus dem header habe ich verfolgt ..... und rausgefunden gesendet aus london  .... ihre stadt wie sie schreibt heisst ... anadyr .... 

ist das in irgendeiner form möglich .... !!!

Sie steht nicht nur auf der Blacklist, wir haben auch einen kompletten Thread von ihr:

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Re: Einreisevisum
Antwort #11 - 11. September 2009 um 20:28
 
ich find hier nichts Griesgrämig

wenn ich einem mädel ne einladung schicke, muß sie irgendwie nachweisen, das sie eine vorgeschriebene summe $, rubel, euro. auf dem konto haben muß ?
wegen rückkehrbereitschaft !!!
  
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Re: Einreisevisum
Antwort #12 - 11. September 2009 um 21:11
 
@ rexmundi

Das sie 50 Euro pro Reisetag als Sicherheit hinterlegen muss, kann man durch eine Verpflichtungserklärung deinerseits umgehen. Allerdings musst Du dann den Kopf hinhalten, wenn sie hier Mist baut!
  
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Re: Einreisevisum
Antwort #13 - 11. September 2009 um 21:35
 
Uli schrieb on 11. September 2009 um 21:11:
musst Du dann den Kopf hinhalten

das ist ok. aber sie braucht keinen nachweis, das sie so und soviel geld auf dem konto haben muß ?

ich würde ihr ne richtige Einladung schicken Smiley
  
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Re: Einreisevisum
Antwort #14 - 11. September 2009 um 21:48
 
@ rexmundi

Die Einladung mit Verpflichtungserklärung läuft über das Ausländeramt. Eine gute Gelegenheit, sich die Kopie ihrer Passfälschung schicken zu lassen. Laut lachend Laut lachend Laut lachend
  
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