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Normales Thema Ukrainische Bürgerin welche in Deutschland Studiert (Gelesen: 4953 mal)
 
ranger82
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Beiträge: 8
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Mitglied seit: 13. September 2011
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Ukrainische Bürgerin welche in Deutschland Studiert
25. Juli 2012 um 15:59
 
Hallo Liebes Forum,

Ich stehe vor einem grossen Problem. Meine Freundin welche ursprünglich aus der Ukraine ist und nun seit 4 jahren in Deutschland Studiert, davon 8 monate in der Schweiz ein Auslandsemester gemacht hat wird ende September mit dem Studium Fertig. 

Nun planen wir eigentlich, das sie dann zu mir in die Schweiz zieht(Ich bin Schweizer) und hier will sie dann auch arbeiten.

Nun haben wir grosse probleme, denn keine Behörde konnte uns bis jetzt bei unserem grossen Problem helfen. 

Mein Schatz, erhält ende september in deutschland das Arbeitsuchende Visum, mit dem Visum darf sie auch drei monate ununterbrochen in der Schweiz sein, aber keiner arbeit nachgehen. 

Wie ist das, muss sie nun trozdem in die Ukraine fliegen um die Visum sachen zu erledigen? oder hat sie durch ihren Momentanen status eine art "sonderregelung" 

Oder was seht ihr für möglichkeiten? Ich Maile und telefoniere wie wild hin und her. Aber es will nicht so recht klappen mit dem ganzen.

Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen.

Grüsse der Simon
  
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Julia
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Re: Ukrainische Bürgerin welche in Deutschland Studiert
Antwort #1 - 27. Juli 2012 um 11:02
 
Heirat?)
  
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Uli
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Beiträge: 30506
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Geschlecht: männlich
Re: Ukrainische Bürgerin welche in Deutschland Studiert
Antwort #2 - 31. Juli 2012 um 15:40
 
@ ranger82

Die sicherste Auskunft kann die Migrationsbehörde vor Ort geben. Vielleicht gibt Dir auch die Seite http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html Auskunft.
Am sicherste ist aber immer die persönliche Anfrage vor Ort.

Bei einer unbefristeten Aufenthaltsbewilligung in Deutschland kann sie sich an die Schweizer Botschaft in Deutschland oder eines der Konsulate wenden. Allerdings kann ich nicht sagen, ob sie dieses auch bei einem befristeten Visum für Deutschland machen kann oder ob sie da zunächst wieder in die Ukraine zurück reisen muss. Dazu vielleicht am Besten direkt bei der Botschaft anfragen. http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vdeu/afodeu.html
« Zuletzt geändert: 31. Juli 2012 um 15:41 von Uli »  
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deutschmann
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Re: Ukrainische Bürgerin welche in Deutschland Studiert
Antwort #3 - 03. August 2012 um 22:22
 
ranger82 schrieb on 25. Juli 2012 um 15:59:
Nun planen wir eigentlich, das sie dann zu mir in die Schweiz zieht(Ich bin Schweizer) und hier will sie dann auch arbeiten.


ranger82 schrieb on 25. Juli 2012 um 15:59:
mit dem Visum darf sie auch drei monate ununterbrochen in der Schweiz sein, aber keiner arbeit nachgehen.


ranger82 schrieb on 25. Juli 2012 um 15:59:
muss sie nun trozdem in die Ukraine fliegen um die Visum sachen zu erledigen?


ranger82 schrieb on 25. Juli 2012 um 15:59:
erhält ende september in deutschland das Arbeitsuchende Visum



Das sagt doch alles! Also was soll die Frage?

« Zuletzt geändert: 03. August 2012 um 22:22 von »  
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