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Normales Thema Anfrage Polnische Frauen (Gelesen: 3387 mal)
 
MrPay
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Anfrage Polnische Frauen
16. Juni 2011 um 07:10
 
Eine Frage: Wenn ich über eine Agentur eine polnische Frau kennenlernen will, braucht sie da auch ne Einladung von mir.

Ein Visum entfällt soviel ich weiss. Erbete um Auskunft:
  
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Telly
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Ich habe eine schöne russische
Frau. Bleibe aber.

Beiträge: 1569
Standort: Velbert
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Re: Anfrage Polnische Frauen
Antwort #1 - 16. Juni 2011 um 07:16
 
Polen ist doch EU. Die dürfen genau so in andere EU Staaten reisen wie wir.
Die Einladung brauchst Du doch nur für ein Visum.
  
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FEINDFLIEGER300868
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Re: Anfrage Polnische Frauen
Antwort #2 - 16. Juni 2011 um 20:06
 
POLEN = EU Wozu also diese Frage...
  
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Wesermann
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Beiträge: 34963
Standort: Russia
Mitglied seit: 08. Oktober 2008
Geschlecht: männlich
Re: Anfrage Polnische Frauen
Antwort #3 - 19. Juni 2011 um 11:12
 
@ MrPay

ich glaube zu wissen, was Du mit deiner Frage gemeint hast.

Du willst wissen ob deine Partnerin in DL bleiben kann. Ja sie darf aber Jeder Ausländer, der in sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung (dies schließt EU-Bürger ein. Aufenthaltsgenehmigungen werden durch das lokale Ausländeramt ausgestellt. Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie zunächst Ihren Wohnort in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einige oder alle der folgenden Dokumente:

    * einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    * zwei Passfotos
    * einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    * eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
    * einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten (Finanzierungsnachweis). Bei Angestellten ist dies eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, bei Studenten ein entsprechender Nachweis über Barmittel (ca. €700 pro Monat). Selbständige müssen keinen Finanzierungsnachweis erbringen.
    * ein "Gesundheitszeugnis" für die Aufenthaltserlaubnis, das von jedem deutschen Arzt oder Gesundheitsamt ausgestellt werden kann.
    * ein Führungszeugnis, welches Sie von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat erhalten.

Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes müssen Sie zudem folgende Nachweise erbringen:

    * Angestellte: einen Nachweis Ihrer Anstellung oder eines Arbeitsangebots (i.d.R. ein Brief Ihres künftigen Arbeitgebers)
    * Studenten: eine Immatrikulationsbescheinigung
    * Selbständige: einen Nachweis Ihres Status, z.B. einen Mitgliedschaftsnachweis einer Kammer oder Handelsvereinigung, eine Umsatzsteuer-Nummer oder ein Eintrag im Handelsregister
    * Grenzarbeiter (Angestellte, die in Deutschland arbeiten, aber in einem angrenzenden EU-Staat leben und dorthin mindestens einmal wöchentlich zurückkehren): eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages und einen Nachweis Ihrer Anmeldung in Ihrem Wohnort.

Weitere Infos
http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Aufenth...
« Zuletzt geändert: 19. Juni 2011 um 11:17 von Wesermann »  
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