Atarianer schrieb on 02. Februar 2011 um 19:37:
Wann habt Ihr geheiratet?
Am 6. August 2010 haben wir geheiratet.
Zu den anderen Fragen, wir waren vorher bei einem Anwalt für Asyl und Ausländerrecht.
Dieser Anwalt hat auch den Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt und war an dem Tag, als meine Frau zur Behörde musste dabei.
Es waren natürlich einige böse Gespräche vorher zwischen der Behörde und dem Anwalt erfolgt.
Aber es bastand kein Grund die Aufenthaltsgenehmigung nicht zu erteilen.
Für den Anwalt habe ich 500,-€ bezahlt.
@Deutschmann
Bei uns lag auch mehr Zeit zwischen dem Kennenlernen und der Heirat.
Was soll bei einer Heirat in Dänemark ins Auge gehen?
Deutschland wollte einige Male die dort geschlossene Ehe nicht anerkennen.
Die Leute haben geklagt und Recht bekommen.
Deutschland musste diese in der EU geschlossenen Ehen anerkennen.
Darum ist man ja hingegangen, das ledige, die ein Visum für DE wollen, unterschreiben müssen, während des Aufenthaltes in der EU nicht zu heiraten.
Dadurch geht es mit einem Visum für DE nicht mehr.
Als es um den Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung ging, legte der Anwalt bei der Behörde auch meinen Pass vor.
Auf Grund der Stempel war ersichtlich, das meine Frau und ich vor der Ehe fast mehr Zeit miteinander verbracht haben als getrennt.
Ich war doch spätestens alle 2 Wochen für ein paar Tage bei ihr.
Mein Pass hat so viele orange russische Stempel, das er fast wie eine Apfelsine aussieht.
Die wollten wirklich Nachweise haben, wie oft wir zusammen waren.