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Normales Thema Olaf Tank (Gelesen: 4480 mal)
 
Wesermann
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Olaf Tank
07. Mai 2010 um 14:52
 
Ein neues Urteil gegen einen Abzockanwalt.


Das Amtsgericht Marburg hat den „Rechtsanwalt“ Olaf Tank und die Content Services Limited (Geschäftsführer Alexander Varin) in der Sache 91 C 981/09 zu einem Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah die Schadensersatzpflicht aus den § 823 BGB (Schadenersatz nach strafbarer Handlung) in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug), § 22 StGB (Straftat), § 23 StGB (Versuch) und im Falle des „Rechtsanwaltes Olaf Tank“ § 27 StGB (Beihilfe) als gegeben an.

Das Gericht ging davon aus, dass die Webseiten der Content Services Limited (Geschäftsführer Alexander Varin) ersichtlich darauf angelegt seien, die Benutzer über die Kostenpflichtigkeit und die Tatsache, dass ein Abonnement-Vertrag abgeschlossen werden sollte, getäuscht wurden. Beim Versuch blieb es im konkreten Fall vor allem deshalb weil der Kläger die Kostenforderung durch seinen, als tatsächliches Organ der Rechtspflege agierenden Anwalt abwehrte. Der „Rechtsanwalt“ Olaf Tank hingegen, so das Gericht, musste sich bei vernünftigem Ermessen darüber im Klaren sein, dass er an einer nicht von der Rechtsordnung gedeckten Tat teilnimmt. Ferner gäbe es offensichtlich eine sehr hohe Zahl weiterer Fälle.

Sowohl die Content Services Limited (Geschäftsführer Alexander Varin) als auch „Rechtsanwalt“ Olaf Tank ließen sich von „Rechtsanwalt“ Bernhard Syndikus vertreten, der auch schon die „Rechtsanwältin“ Katja Günther vertrat, die vor wenigen Monaten von Amtsgericht AG Karlsruhe (Az. 9 C 93/09) ein sehr ähnliches Urteil bekam. Seit dem wehrt sich die „Rechtsanwältin“ Katja Günther mit Abmahnungen des in der Pornobranche sehr bekannten „Rechtsanwaltes“ Dr. Daniel Kötz sichtlich verzweifelt und wohl überwiegend fruchtlos dagegen, dass man die „Rechtsanwältin“ Katja Günther eine „Betrügerin“ nennt.

Das der einschlägig bekannte „Rechtsanwalt“ Bernhard Syndikus den „Rechtsanwalt“ Olaf Tank und die Content Services Limited vertrat vermag hier kaum zu überraschen, ist doch seine mutmaßlich enge Zusammenarbeit mit den bekannten Büttelborner Gebrüdern (nur böse Zungen sagen: „Brüderborner Büttel“) Schmidtlein, die nicht nur aufregend ähnliche Geschäftsmodelle verfolgen sondern auch von „Rechtsanwalt“ Olaf Tank mahnen ließen, bekannt.

Das Urteil ist vom 08. Februar 2010. Ob zwischenzeitlich ein „Rechtsanwalt“ Berufung oder Beschwerden eingelegt hat ist hier nicht bekannt. Das dieses Urteil Beschwerden bei den Verlierern verursacht liegt nahe. Bauchschmerzen nämlich.

Empfänger oder Versender von Abmahnungen, die wegen einer möglichen (und nun als Meinung absolut zulässigen) Benennung des „Rechtsanwaltes“ Olaf Tank als „Betrüger“ erfolgen, und wegen der Abmahnkosten im Zweifel sind, mögen hier weiter lesen. Egal, was ein Krähfelder Gauner, der sich erdreistet sich einen „Rechtsanwalt“ zu nennen, in seinem Blog daherschimpft wie ein Jupiter Rohrspatz.

Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Quelle http://4topas.wordpress.com/2010/03/18/zivilgericht-verurteilt-%E2%80%9Erechtsan...
« Zuletzt geändert: 07. Mai 2010 um 14:57 von Wesermann »  
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