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Heisses Thema (Mehr als 10 Antworten) Besuch einer Freundin (Gelesen: 5211 mal)
 
67thomas
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Besuch einer Freundin
13. April 2010 um 09:57
 
Wir schreiben das Jahr 1995. Internet war noch nicht so verbreitet. Man schrieb Briefe und telefonierte. Man lerne eine Nina aus Kiev kennen, mache die Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und schicke ein Ticket.
Am Morgen der Ankunft kommt ein Anruf, dass sie nicht kommen kann, ihre Mutter sei gestorben.
Nun gut, da ich in Frankfurt wohnte, ging ich zur Fluggesellschaft um das Ticket umzubuchen.
Die Dame fragte mich, warum ich umbuchen wollte, ich hätte das Ticket nicht und die Nina hat ist im Flugzeug . Terminal 2 Ankunft ist in Frankfurt nicht so groß und ich habe mich etwas abseits
gestellt. Die Nina kam auch und wurde von einer Frau abgeholt.
Ich habe sie dann zur Rede gestellt und das Ergebnis war das:
Sie wollte Ihre Freundin in D besuchen, hatte aber nicht das Geld und die Freundin bekam die Verpflichtungserklärung nicht. So kam sie auf die Idee das über einen Mann zu regeln.
Die Freundin gab an, davon nichts zu wissen. Meine Kosten hat die Freundin mir aber erstattet.
Ich wollte eigentlich Betrugsanzeige erstatten, aber nachdem ich das Geld hatte, sah ich 
davon ab.
Ob das richtig war ? Eigentlich muss man solchen Leuten das Handwerk legen.
  
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ich hasse Computer !

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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #1 - 13. April 2010 um 10:25
 
Ich denke mal, das Handeln deiner Nina war ja noch verzeihlich. Sie hat dir das Geld zurückgezahlt und niemand hat einen wirklichen Schaden erlitten. 
Das hat nichts mit professionellen Scammern zu tun. 

Gruß DL
  
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67thomas
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #2 - 13. April 2010 um 10:39
 
Deswegen habe ich es auch in dieser Rubrik gepostet. Nina hat das Geld nicht bezahlt. Sie sah das nicht ein. ihre Freundin hat gezahlt. Habe mich missverständlich ausgedrückt.
  
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FEINDFLIEGER300868
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #3 - 13. April 2010 um 19:35
 
Kopf hoch! Du hast ja "nur" den emotionalen Schaden davongetragen... (Kann dir überall auf der Welt,mit jeder x-beliebigen passieren,auch aus anderen Gründen). Sieh es von der lustigen Seite: Diese Nina ist in dem Moment gar nicht dumm gewesen - fast schon genial. Es hat dich um eine Erfahrung reicher gemacht. Und bei der nächsten bist du dann halt vorsichtiger - dafür wirds dann vielleicht was...  Zwinkernd
  
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deutschmann
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #4 - 16. April 2010 um 23:38
 
67thomas schrieb on 13. April 2010 um 10:39:
Nina hat das Geld nicht bezahlt. Sie sah das nicht ein. ihre Freundin hat gezahlt. 


Ich denke, eine Anzeige wäre das Richtige gewesen.
Schließlich hast Du nur das Geld wiederbekommen, weil Du dich erkundigt hast. Wie Du selbst sagst, wollte sie es nie zurückzahlen. Und wieviel Besuche sie wohl auf diese Art bis heute gemacht hat????????
Vielleicht wäre es sinnvoll, da mal bei der deutschen Botschaft nachzufragen Zwinkernd

MfG
  
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67thomas
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #5 - 17. April 2010 um 00:08
 
@ deutschmann
das ist 15 Jahre her und 4 Umzüge keine Ahnung wo die Daten sind.
  
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deutschmann
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #6 - 17. April 2010 um 00:59
 
67thomas schrieb on 17. April 2010 um 00:08:
@ deutschmann
das ist 15 Jahre her und 4 Umzüge keine Ahnung wo die Daten sind.

vielleicht reicht ja Vorname, Nachname
  
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GaensePeter
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #7 - 23. April 2010 um 02:38
 
Sorry das ich diesen Trööt noch mal ausgrabe!
Aber ein Wichtiges Detail wurde hier außer acht gelassen.
Die Verpflichtungserklärung
Der Gute Thomas hätte für ALLES aufkommen müssen was die Dame in Deutschland an Kosten hätte Verursachen können, Unabhängig davon ob Sie sich nun bei Ihm oder einer anderen Person in Deutschland aufgehalten hätte, ER hat diese Erklärung abgegeben und damit hätte ER für alles gerade stehen müssen.

Seine Pflicht wäre gewesen zur Polizei / Ausländerbehörde zu gehen und diese Verpflichtungserklärung  mit Sofortiger Wirkung zu Wiederrufen, mit dem Ergebnis das die Dame SOFORT Ausgewiesen worden wäre!

meine 2 cent
  
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67thomas
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #8 - 23. April 2010 um 07:37
 
@GaensePeter
Zitat:
Seine Pflicht wäre gewesen zur Polizei / Ausländerbehörde zu gehen und diese Verpflichtungserklärung  mit Sofortiger Wirkung zu Wiederrufen, mit dem Ergebnis das die Dame SOFORT Ausgewiesen worden wäre!


Und wo stand das zur damaligen Zeit im Ausländerrecht das ich das meine Plicht ist ?
Auch wäre sie nicht ausgewiesen worden. Sie hätte die Aufforderung zur Ausreise bekommen.(je nach AB)Heute ist das ein wenig einfacher "lieber" GaensePeter
  
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deutschmann
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #9 - 23. April 2010 um 09:58
 
Zitat:
die Dame SOFORT Ausgewiesen worden wäre!

Natürlich auch mit der Folge, dass er für die Rückreisekosten hätte aufkommen müssen, da sie sicher kein Geld gehabt hätte Zwinkernd

MfG
  
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Wesermann
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Re: Besuch einer Freundin
Antwort #10 - 08. Mai 2010 um 11:37
 
@ deutschmann

Ich habe es ja schon oft geschrieben, diese Verpflichtungserklärungen sind Teufels Werk und man sollte so was nur machen, wenn man die Person auch kennt, also erst mal kennenlernen, persönliche Besuche  bei der Dame das Umfeld prüfen, und wenn man sich dann noch sicher ist, erst dann kann man den Weg gehen. 
Allerdings sollte man dafür mehrere Besuche bei der Dame einplanen
Ein Restrisiko bleibt allerdings immer

  
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