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Normales Thema Einreise Visa in die Schweiz für Russlandstämmige (Gelesen: 2665 mal)
 
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Einreise Visa in die Schweiz für Russlandstämmige
03. Mai 2009 um 08:21
 
Visagebühren

Zahlungsverfahren für Visagebühren in Moskau

Visagebühren müssen auf unser Bankkonto bei einer der folgenden Filialen der Raiffeisen Bank eingezahlt werden:

Filiale "Mokhovaya"
Mokhovaya Strasse 7, Business Center "Mokhovaya 7", 1. Etage, Tel. +7 495 7...
Metro Station: "Biblioteka im. Lenina"
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09.00 - 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 17.00 Uhr

Filiale "Novyi Arbat"
Novyi Arbat Strasse 36/9, Trade Center "Sfera"
Metro Station: "Krasnopresnenskaya"
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09.00 - 17.00 Uhr

Filiale "Ostozhenka"
Ostozhenka Strasse 27/1
Metro Station: "Park Kultury"
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09.00 - 17.00 Uhr

Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie zuerst bei der Visasektion Ihren kompletten Visumantrag abgeben. Dort wird Ihnen ein Einzahlungsschein ausgehändigt. Die Visumgebühr beträgt EUR 60.00 für jedes Gesuch. Dieser Betrag muss zum Tageskurs der Bank in Rubel bezahlt werden. Die Bankkommission beträgt ca. EUR 2.00 pro Antrag.

Mit diesem Einzahlungsschein müssen Sie die Visumantragsgebühr bei einer der oben genannten Filialen der Raiffeisen Bank einzahlen. Die Rückseite jedes Einzahlungsscheins ist mit allen notwendigen Informationen versehen. Die Visasektion wird Ihren Antrag/ Ihre Anträge erst nach Einzahlung der Gebühr bearbeiten (Bestätigung der Zahlung durch die Bank).

Die zweite Seite Ihres Zahlungsauftrags (Teil B) wird Ihnen als Zahlungsbestätigung durch die Bank ausgehändigt. Bitte bewahren Sie diese Quittung sorgfältig auf und bringen Sie diese zur Passausgabe mit.

Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt mindestens drei Arbeitstage nach Abgabe des Antragsformulares und Bezahlung der Visagebühr.

Bitte beachten Sie, dass die Visumbearbeitungsgebühr nicht rückerstattet wird, unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Visa für Kinder bis 6 Jahre sowie für Kinder unter 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, sind kostenlos.

Zahlungsverfahren für Visagebühren in St. Petersburg

Die genaue Visagebühr wird dem Kunden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt. Die Gebühr muss am Schalter des Schweizerischen Generalkonsulats, bei Unterbreitung des Antrags, bar in Rubel bezahlt werden. Es werden keine ausländischen Währungen und keine Kreditkarten akzeptiert.

Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt mindestens drei Arbeitstage nach Abgabe des Antragsformulares und Bezahlung der Visagebühr.

Bitte beachten Sie, dass die Visumbearbeitungsgebühr nicht rückerstattet wird, unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Touristenvisum

Für Personen, die als Touristen in einem Hotel oder in einer gemieteten Wohnung untergebracht sind.

Benötigte Dokumente:

   1. Ein vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
   2. Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens eine leere Seite aufweist
   3. Kopie des Reisepasses (Seite mit Foto, Namen und Unterschrift)
   4. Falls vorhanden; Kopien der letzten zwei Schengenvisa
   5. Zwei identische, Schengen konforme Passfotos neueren Datums; eines auf den Visumantrag aufgeklebt, das zweite beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
   6. Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30000.00 aufweisen. 
   7. Bestätigte Hotelreservation oder Reservationsbestätigung der Ferienwohnung sowie Nachweis der Vorauszahlung
   8. Arbeitsbestätigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis eines Einkommens (Lohnauszug); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)  
   9. Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bankauszug der letzten drei Monate oder Travelers Cheques mit Kopien). Jede Person muss mindestens CHF 100.00 pro (oder Gegenwert in anderer Währung) Aufenthaltstag nachweisen können.
  10. Nachweis über das Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise (nur Kopie)
  11. Nachweis über das Reiseziel bzw. die Reiseroute (während der gesamten Aufenthaltsdauer im Schengenraum

Besuchervisum

Für Personen, die Verwandte oder Freunde besuchen und in deren Wohnungen untergebracht sind.

Benötigte Dokumente für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen (innerhalb von sechs Monaten):

   1. Ein vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
   2. Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens eine leere Seite aufweist
   3. Kopie des Reisepasses (Seite mit Foto, Namen und Unterschrift)
   4. Falls vorhanden; Kopien der letzten zwei Schengenvisa
   5. Zwei identische, Schengen konforme Passfotos neueren Datums; eines auf den Visumantrag aufgeklebt, das zweite beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
   6. Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30000.00 aufweisen.
   7. Arbeitsbestätigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis eines Einkommens (Lohnauszug)
   8. Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bankauszug der letzten drei Monate oder Travelers Cheques mit Kopien). Jede Person muss mindestens CHF 100.00 (oder Gegenwert in anderer Währung) pro Aufenthaltstag nachweisen können.
   9. Original des unterschriebenen Einladungsschreiben mit folgenden Angaben:
      - Vorname, Name, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person
      - Aufenthaltsdauer in der Schweiz
      - Art der Beziehung zur eingeladenen Person
  10. Im Falle von Verwandtschaft: Kopie eines Nachweises (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienausweis)
  11. Kopie des Schweizer Passes (Seite mit Foto und Unterschrift) oder des Ausländerausweises B oder C der einladenden Person
  12. Nachweis über das Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise (nur Kopie)

Wichtige Informationen für junge Frauen

Jemand lädt Sie zu einem Urlaub oder zu einem Shopping-Wochenende in die Schweiz ein? Oder jemand versichert Ihnen, dass es einfach sei, in der Schweiz zu arbeiten? Nehmen Sie sich vor solchen Aussagen in Acht – sie können irreführend und falsch sein und werden oft von Leuten gemacht, die einer kriminellen Organisation angehören und auf diese Weise versuchen, Mädchen und junge Frauen zur Prostitution oder Zwangsarbeit zu zwingen.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Denken Sie daran, dass es notwendig ist, für jegliche Art von Arbeit in der Schweiz ein Arbeitsvisum zu beantragen, bevor Sie in die Schweiz einreisen.

Job-Angebote von Agenturen, Privatpersonen oder aus Zeitungsanzeigen, die Sie glauben machen wollen, dass es möglich sei, mit einem Touristen-, Besucher-, oder Geschäftsvisum in der Schweiz arbeiten zu können, sind falsch. Sie müssen auf jeden Fall ein Arbeitsvisum beantragen, bevor Sie in die Schweiz einreisen. Falls Sie sich dazu entscheiden, im Ausland zu leben, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag sehr sorgfältig durchlesen und sich auch rechtlich beraten lassen.

Ziehen Sie in Erwägung, nach der Einreise in die Schweiz, Ihren Arbeitsvertrag nach dessen Ablauf zu verlängern, müssen Sie das Land wieder verlassen und bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau oder dem Schweizerischen Generalkonsulat in St. Petersburg ein neues Visumgesuch einreichen. Bitte beachten Sie, dass keine speziellen Vereinbarungen zwischen Schweizer Regierungsbeamten (Schweizerische Botschaft eingeschlossen) und Schweizer Arbeitgebern oder deren Partnern bestehen. Sie müssen in allen Fällen und ohne Ausnahme die oben erwähnte Vorgehensweise einhalten.

Wenn Sie als Tourist in die Schweiz kommen und jemand bietet Ihnen einen Job an, werden Sie vor Ort keine Arbeitsbewilligung erhalten. Auch in diesem Falle müssen Sie die Schweiz wieder verlassen und bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau oder beim Schweizerischen Generalkonsulat in St. Petersburg ein neues Visumgesuch unterbreiten.

Falls eine Agentur oder eine Drittperson Ihr Arbeitsvisum besorgt hat, prüfen Sie bitte auf Ihrem Visa-Sticker in Ihrem Pass, ob Ihr Familienname, Ihr Vorname, Ihre Passnummer sowie die Bemerkung "Raisons professionnelles" (Berufliche Gründe) korrekt angegeben sind.

Wenn Sie in der Schweiz ohne Arbeitsvisum arbeiten, verstossen Sie schwerwiegend gegen die Schweizer Gesetzgebung und werden strafrechtlich verfolgt.

So hoffe dass alles stimmt, aber muss ja wir Schweizer nehmens ja genau.  Laut lachend
  
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Uli
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Re: Einreise Visa in die Schweiz für Russlandstämmige
Antwort #1 - 03. Mai 2009 um 09:41
 
Ihr Schweizer seid ja richtig teuer! Kein WUnder, dass dann alle als Asylanten kommen! Laut lachend Laut lachend Laut lachend
  
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