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Hallo, hier muß ich als gelernter Bänker mal folgendes erklären: Mit einer Überweisung hast du eine Willenserklärung getätigt. Das Geld kannst du deshalb nicht zurück holen. Die Russische Bank zu verklagen wäre aussichtslos, die tun nur das, wofür sie da sind, nämlich Gelder zu transferieren und zu verwalten. Die Bank kannst du nur dafür haftbar machen, wenn sie auf Grund eines gefälschten Ausweises ein Konto eröffnet hat. So ist es jedenfalls in Deutschland. Ich kenne die russische Gesetzgebung in Sachen Bankgeschäfte nicht. Du hast aber den Vorteil, dass du IBAN und SWIFT-Code hast. Damit kann ich jederzeit etwas anfangen. Gehe zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Strafanzeige wegen Betrug gegen die Frau. Sollten die sich weigern mit der Aussage, dass dies keinen Erfog hätte, bestehe darauf, dass diese die Anzeige aufnehmen. Die Polizei ist bekannt dafür, dass sie ziemlich faul ist in diesen Angelegenheiten. Wenn du diese Anzeige getätigt hast, dann setze dich mit mir in Verbindung. Teile der Polizei auch mit, dass du eine Kopie der Aussage für die Russische Botschaft in Berlin benötigst. Lieber Freund, du hast alle Daten für eine Strafanzeige, die auch zum Erfolg führen kann. Auch wenn ich die russische Gesetzgebung in Sachen Banken nicht kenne, sie dürfen sich nicht erheblich zu den deutschen Banken unterscheiden. Übrigens, die E-Mail-Adresse der Dame ist mir nicht unbekannt. Ich habe sie auf der schwarzen Liste. Die Vorgehensweise in Sachen SCAM mit Bank sind mir aber sehr neu. So weit ging mein damaliger Kontakt nicht. Fazit, du hast alle Wege offen, nutze sie. Sollte die Bank auf Grund eines gefälschten Ausweises ein Konto für diese Dame eröffnet haben, kannst du nach deutscher Gesetzgebung dagegen vorgehen. Den Rest kann die russische Botschaft klären, versuche dies aber nicht mit eigener Faust. Schreibe mich vorher an. Intermediary bank: OST-WEST HANDELSBANK AG FRANKFURT/MAIN, GERMANY SWIFT: OWHBDEFF Account: 0103886
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